
Thorsten Treppke
Herr Treppke unterstützt unsere Kunden im Bereich POLYPOINT tatkräftig in Funktionen wie "Application Owner", "Leiter IT Betrieb" oder "Verantwortlicher POLYPOINT".
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Grundlage
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz beträgt 50 Stunden. In manchen Schweizer Spitälern entspricht dies immer noch der Soll Arbeitszeit, so dass ärztliches Personal in den meisten Fällen Minus oder Überzeit generiert. Auch ein Ausgleich der Überzeit ist nicht so ohne weiteres möglich, sondern an enge Vorgaben des Bundes gebunden:
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf bei einer 6-Tages-Woche im Schnitt über 4 Wochen (in POLYPOINT PEP aktuell nicht darstellbar) und bei einem Dienst der 7 Tage am Stück beträgt (also auch Dienstag bis Montag wäre planbar) nicht überschritten werden. Es ist also möglich binnen 4 bzw. binnen 2 Wochen die Überzeit zu kompensieren (vgl. ArG Art. 21 Abs.2 und ArGV2 Art. 7 Abs. 2). Die Kompensation bei einer “Standard-Woche” Montag bis Freitag ist NICHT möglich.
Ärzte haben unterstehen seit einigen Jahren wieder dem Arbeitsgesetz und müssen somit maximale Überzeiten und festgelegte Ruhezeiten einhalten. Um sofort einen Überblick zu erhalten, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, sollte ein Überzeitindikator ausgewiesen werden. Damit dieser für eine 5 und 7 Tages Woche korrekt funktioniert ist folgende Parametrisierung durch die Leitbediener zu hinterlegen:
Menüleiste –> Definitionen –> Planung –> Planungsregeln –> Reiter “Ruhetage”
Konfiguration des Dienstes, der in der verlängerten Arbeitswoche genutzt werden kann. Bereits geplante Dienste müssen entsprechend überplant werden, damit die Ruhezeit Prüfung korrekt von PolyPoint PEP angewendet wird.
Die im ersten Schritt ausgewählten Absenzen müssen für das jeweilige Planblatt (oder über den ganzen Baum) auch noch angepasst werden, um die Ruhezeit entsprechend zu zählen:
Die 6 Tages Woche ist übrigens in allen uns bekannten Versionen von PolyPoint PEP noch nicht korrekt (gemäss ArG) abbildbar, da rechtlich noch nicht abschliessend geklärt ist, ob eine 6-Tageswoche kompensiert werden kann